?Hier ?11 ?décembre ?2012,
??18:15:00
(lid) – Der Ständerat will – anders
als der Nationalrat - nicht zwischen stark und schwach verarbeiteten
Lebensmitteln unterscheiden. Für alle Produkte soll das 80-Prozent-Kriterium
gelten. Lebensmittel sollen nur dann mit dem Schweizer Kreuz beworben
werden dürfen, wenn 80 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz stammen. Das
hat Ständerat am 10. Dezember entschieden. Damit folgt die Kleine Kammer dem
Vorschlag des Bundesrates. Der Nationalrat hatte hingegen im Frühling 2012
entschieden, zwischen stark und schwach verarbeiteten Produkten zu
unterscheiden. Stark verarbeitete Lebensmittel – wie etwa Biscuits – sollen als
schweizerisch gelten, wenn 60 Prozent des Rohstoffgewichts aus der Schweiz
kommen. Bei schwach verarbeiteten Produkten hat sicher der Nationalrat hingegen
für einen 80-Prozent-Anteil ausgesprochen. Auch Ständerat Urs Schwaller (CVP/FR)
plädierte an der gestrigen Sitzung für eine Unterscheidung von stark und schwach
verarbeiteten Lebensmitteln. Sein Antrag wurde aber mit 29 zu 13 Stimmen
deutlich abgelehnt. Die Unterscheidung zwischen schwach und stark verarbeiteten
Lebensmitteln sei zu problematisch, befand die Mehrheit, berichtet die
Nachrichtenagentur SDA. Geht es nach dem Ständerat sollen bei der Berechnung des
Rohstoffgewichts alle Rohstoffe angerechnet werden, bei denen der
Selbstversorgungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Rohstoffe, bei denen der
Selbstversorgungsgrad zwischen 20 und 49,9 Prozent beträgt, sollen nur zur
Hälfte angerechnet werden müssen. Liegt der Selbstversorgungsgrad unter 20
Prozent, sollen die Rohstoffe von der Berechnung ausgenommen werden.